Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, welche Ihren Wohnsitz in der Schweiz und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Teilnehmende bestätigt mit der Teilnahme, die Richtigkeit aller Angaben. Mitarbeiter, Bevollmächtigte und Beauftragte der Rocket Mountain AG und der Partner und deren jeweiligen Familien- und Haushaltsmitglieder, sind nicht teilnahmeberechtigt.
Die Teilnahme erfolgt durch das Akzeptieren der Teilnahmebedingungen und durch entsprechende Online-Registrierung. Hierbei sind korrekte und komplette Angaben, der im Registrierungsprozess angeforderten Daten, in den jeweiligen freien Feldern einzufügen. In der Regel werden hierbei Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse und die Telefonnummer benötigt. Die Teilnahme ist kostenlos und wird während der Wettbewerbsphase akzeptiert.
Der Teilnehmer darf lediglich in seinem eigenen Namen teilnehmen. Jeder Teilnehmer darf nur einmal teilnehmen. Mehrfachteilnahmen führen zur Disqualifikation der Wettbewerbsteilnehmer. Automatisierte Teilnahmen, Eingabe und technische Manipulation führen ebenfalls zum direkten Ausschluss vom Wettbewerb. Im Falle einer Nichteinhaltung behält die Rocket Mountain AG sich das Recht vor, den Teilnehmer ohne Angabe eines Grundes auszuschliessen. Wenn der Wettbewerb und die Auslosung aus rechtlichen, administrativen oder technischen Gründen unterbrochen wird und nicht mehr weitergeführt werden kann, kann die Rocket Mountain AG diese jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden. Die Teilnahmebedingungen können zudem jederzeit von der Rocket Mountain AG geändert werden. Die Teilnehmer werden rechtzeitig über die Änderungen informiert.
Werbeeinverständnis
Durch die Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine Daten zu Marketingzwecken via E-Mail, Telefon oder SMS von der Rocket Mountain AG, der Prime Data AG als Vermittler und dem Partner Sunrise genutzt werden und dass eine Weitergabe seiner Daten zur Ermöglichung einer Marketingaktion erfolgt. Die Weitergabe wird in einem Zeitraum von 2 Jahren getätigt.
Die Teilnehmer können sich jederzeit davon abmelden (z.B. durch das Abmelden eines Newsletters). Ebenso kann ein Teilnehmer sein Einverständnis jederzeit per E-Mail an widerruf@rocketmountain.ch widerrufen. Der Widerruf wird dem Partner Sunrise schriftlich mitgeteilt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Rocket Mountain AG und der Partner Sunrise übernehmen keinerlei Haftung, insbesondere für Software- oder Hardwarefehler, Internetprobleme, sowie für jegliche Daten, die dem Benutzersystem schaden können.
Gewinnermittlung/ Benachrichtigung
Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern werden die auf der Website dargestellten Preise innerhalb von der Wettbewerbskampagne, welche bis zu 12 Wochen dauern kann, ausgeschüttet. Es besteht keinerlei vertragliche Verpflichtung. Die Auslosung der Gewinner wird von der Rocket Mountain AG mittels eines computergestützten Verfahrens durchgeführt. Bei Fragen zur Interpretation oder bei Streitfällen jeglicher Art ist die Entscheidungsbefugnis von der Geschäftsführung der Rocket Mountain AG als endgültig zu betrachten. Es wird keine Korrespondenz zu Belangen der Auslosung geführt. Gewinner werden per E-Mail oder telefonisch benachrichtigt. Bei unzustellbarer Benachrichtigung des Gewinnes oder keinerlei Antwort des Gewinners innerhalb von 72 Stunden, wird der Preis neu verlost. Die Preise können nicht in bar ausbezahlt, erstattet oder umgetauscht werden. Sachgewinne werden an die bei der Registrierung angegebene Adresse versendet. Für die Zahlung eventuell anfallender Steuern sind die Gewinner selbst verantwortlich. Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel erlaubt der Teilnehmer ausserdem der Firma Rocket Mountain AG, im Falle dass der Teilnehmer gewinnt, seinen abgekürzten Namen, seinen Wohnort sowie ein Bild von sich auf der Gewinnspielseite bekanntzugeben.
Verfall des Anspruchs auf den Gewinn
Sofern die Ausschüttung eines Gewinns an einen in der Ziehung ermittelten Gewinner nicht möglich ist, weil eine Gewinnbenachrichtigung und/oder Gewinnzustellung scheitern und nicht binnen eines Monats nach der Ziehung nachgeholt werden können, verfällt der Gewinnanspruch. Das Gleiche gilt, wenn sich erst nach der Ziehung herausstellt, dass ein Gewinner von der Teilnahme ausgeschlossen war oder die Voraussetzungen für einen Ausschluss vorliegen oder vorlagen.
Datenschutz
Die vom Teilnehmenden angegebenen Daten werden zur Abwicklung des Gewinnspiels und zur Durchführung von verschiedenen Marketingaktionen verwendet. Dabei erfolgt die Verarbeitung der Daten in Übereinstimmung mit dem Schweizer Datenschutzrecht.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise rechtunwirksam werden oder sollten diese eine Lücke aufweisen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Beide Parteien akzeptieren, dass in einem solchen Fall, die jeweils unwirksame Bestimmung mit einer rechtswirksamen Bestimmung zu ersetzen die wirtschaftlich gesehen, dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Anwendbares Recht
Diese Teilnahmebedingungen unterstehen dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich, zwingende gesetzliche Gerichtsvorschriften vorbehalten.